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Wer sich unter der überschrift Lebensretter: Der Fahrradhelm auf den Seiten des GDV fundierte Aussagen zur Schutzwirkung von Fahrradhelmen erhofft, stößt stattdessen auf folgenden Text:
Zwar gibt es in Deutschland noch keine Helmpflicht für Radfahrer, und nur drei Prozent der erwachsenen Fahrradfahrer tragen einen Helm. Doch fest steht: Ein Fahrradhelm kann Leben retten und vor schweren Verletzungen schützen. Etwa 40 Prozent aller den privaten Unfallversicherern gemeldeten Verletzungen nach Fahrradunfällen sind Kopfverletzungen. Durch das Tragen eines Helms könnten bis zu 80 Prozent der schweren Schädelbrüche bei Fahrradunfällen verhindert werden. Denn Radfahrer kommen nicht "unters Auto", sondern werden bei einer Kollision mit einem Auto in den meisten Fällen mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe geschleudert.
(Stand 2006/02/18)
Daß 40 % der den Versicherern gemeldeten Verletzungen Kopfverletzungen sind, sagt erst einmal nichts über deren Anteil an den Verletzungen oder über die Unfallzahlen insgesamt aus.
Laut obigem Text könnten bis zu 80 % der schweren Schädel-Traumata durch Helme verhindert werden ... oder auch nicht. Das ist das schöne am Konjunktiv: man kann Zahlen in den Raum stellen, ohne sich auf selbige festzulegen.
Daß Fahrrad-Fahrer häufig auf PKW-Motorhauben oder Windschutzscheiben landen ist leider richtig. Aber anstatt die Unfallursachen in Angriff zu nehmen, wird bereits im ersten Satz indirekt die Helmpflicht eingefordert.
Lebensretter: Der Fahrradhelm auf dem Web-Server des GDV